Verfassung
§ 1 Jedes Volk ist gleich vor dem Gesetz und darf von keinem anderen Volk unterdrückt werden.
§ 2 Alle Angelegenheiten des Reiches werden demokratisch von allen Völkern im Senat oder im Außnahmezustand vom Krisenstab abgestimmt.
§ 3 Das Reich wird immer eine Demokratie bleiben und niemals von einem allmächtigen Diktator regiert.
§ 4 Die Sicherheit des Reiches hat oberste Priorität und darf niemals fahrlessig in Gefahr gebracht werden.
§ 5 Dem Kaiser obliegt ein Vetorecht.
§ 6 Der Krisenstab wird nur im Krieg einberufen oder wenn der Kaiser eine große Gefahr für das Kaiserreich sieht, die zu bewältigen, der Krisenstab benötigt wird.
§ 7 Die Stimme des Kaisers zählt bei Abstimmungen ohne Mehrheit doppelt.
§ 8 Der Kaiser wird demokratisch durch die Kaiserschaftswahlen gewählt.
§ 9 Der Kaiser hat sich den Entscheidungen des Senats zu fügen.
§ 10 Der Senat besteht aus den Vertretern der einzelnen Völker. Jedes Volk darf einen Vertreter bestimmen.
|